2007        

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11.12.2007 - 16:08 h
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 Berichte aus Abmahnistan - 6

   Netzgärtner Kurt - Hamburg 

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 Vom 20. Mai 2007

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6. Ausblick - Was kann der einzelne Internetnutzer tun? 


Meinen Kindern sage ich immer wieder:
"Du kannst meinen Weg nicht gehen - gehe deinen eigenen Weg, aber lerne aus den Wegen Anderer!"

Auch euch kann ich also nicht sagen, was ihr nun tun solltet, wenn ihr einmal in die Mühlen einer Abmahnung kommen solltet. Ich kann nur aufzeigen, was ich getan habe, nachdem ich das erste Mal konkret mit dem Thema Abmahnung konfrontiert wurde.

Einer meiner Neffen war im Januar 2006 von einer dem Grunde nach berechtigten Abmahnung betroffen. Meinen damaligen Blog Beitrag findet ihr hier.
Lediglich die Höhe des Streitwertes und damit die Summe der Rechtsanwaltsgebühren erschien mir doch ein wenig überzogen.

Mein Rat an ihn war:
1. Kontaktiere einen fachkundigen Anwalt und laß dir sagen, was eine Erstberatung in deinem speziellen Fall kostet. Wenn du die Kosten nicht tragen kannst oder willst, dann kontaktiere den abmahnenden Anwalt und schreibe ihm mit wohlbedachten Worten, was du zahlen kannst.

2. In der Zwischenzeit 'mach dich schlau'.
Bemühe Google und die einschlägigen Foren und frag nach, was da denn bei Abmahnungen so Sache ist. Und dann prüfe, ob sich eine streitige Auseinandersetzung wirklich für dich lohnen kann.

3. Bleib bei dem Thema Abmahnung am Ball!
Wenn du dir deine erste Abmahnung eingehandelt hast, dann folgt schnell mal die zweite, wenn du dich nicht umfassend informierst und angemessen handelst.

4. Laß andere gefährdete Internet-Nutzer nicht ins Messer laufen, sondern teile deine Erfahrungen mit ihnen. Hilf ihnen, den von dir begangenen Fehler zu vermeiden und mach sie fit, daß sie sich gegen ungerechtfertigt hohe Abmahnkosten wehren können.
Du kannst zu diesem Zweck zum Beispiel Forenbeiträge schreiben oder Kommentare in Blogs ablegen. Aber bitte bleib bei der Wahrheit, warte nicht mit Tatsachenbehauptungen auf, die Du nicht beweisen kannst, laß jegliche Schmähkritik sein und nenne persönliche Daten und den vollen Namen deines Widersachers nicht ohne Not - sonst hast du schnell eine nachfolgende Abmahnung in der Tasche.

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Mein Neffe hatte Glück im Unglück.
Nachdem er den Punkt 1. gründlich abgearbeitet hatte, wußte er, daß er nicht einmal die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung aufbringen konnte. Also schrieb er dem abmahnenden Anwalt, was er zu zahlen in der Lage sei . . . und dieser nahm an. Es war nur rund ein Zehntel der ursprünglich geforderten Summe, aber dennoch schmerzhaft genug, um bei meinem Neffen einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen.
Mit anderen Worten:
Der Sinn und Zweck der erfolgten Abmahnung war erfüllt ohne daß mein Neffe abgezockt wurde.

~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~

Wenn auch du mithelfen möchtest, den derzeitigen Abmahnwahn einzudämmen, dann mach dich zuerst in der Szene schlau und dann beteilige dich an den Diskussionen in den entsprechenden Foren und Blogs. Aber vor allen Dingen komm runter von deinem 'hohen Roß', daß a) im Internet alles dir gehört und b) daß du im Internet jeden Unsinn machen kannst und dabei unerkannt bleibst.

         Netzgärtner Kurt



"I intended the Web to be a social creation,
not just a technological one."

Tim Berners-Lee


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