6.
Ausblick - Was kann der einzelne Internetnutzer
tun?
Meinen
Kindern sage ich immer wieder: "Du
kannst meinen Weg nicht gehen - gehe
deinen eigenen Weg, aber lerne aus den
Wegen Anderer!"
Auch
euch kann ich also nicht sagen, was ihr nun
tun solltet, wenn ihr einmal in die
Mühlen einer Abmahnung kommen solltet.
Ich kann nur aufzeigen, was ich getan
habe, nachdem ich das erste Mal konkret
mit dem Thema Abmahnung konfrontiert
wurde.
Einer meiner Neffen war im
Januar 2006 von
einer dem Grunde nach berechtigten Abmahnung
betroffen. Meinen
damaligen Blog Beitrag findet ihr
hier. Lediglich die Höhe des Streitwertes
und damit die Summe der Rechtsanwaltsgebühren
erschien mir doch ein wenig überzogen.
Mein
Rat an ihn war: 1. Kontaktiere einen
fachkundigen Anwalt und laß dir sagen,
was eine Erstberatung in deinem speziellen
Fall kostet. Wenn du die Kosten nicht
tragen kannst oder willst, dann
kontaktiere den abmahnenden Anwalt und
schreibe ihm mit wohlbedachten Worten, was du zahlen kannst.
2. In
der Zwischenzeit 'mach dich schlau'.
Bemühe Google und die einschlägigen
Foren und frag nach, was da denn bei
Abmahnungen so Sache ist. Und dann prüfe,
ob sich eine streitige Auseinandersetzung
wirklich für dich lohnen kann.
3. Bleib
bei dem Thema Abmahnung am Ball! Wenn
du dir deine erste Abmahnung eingehandelt
hast, dann folgt schnell mal die zweite, wenn du
dich nicht umfassend informierst und
angemessen handelst.
4. Laß
andere gefährdete Internet-Nutzer nicht
ins Messer laufen, sondern teile deine
Erfahrungen mit ihnen. Hilf ihnen, den
von dir begangenen Fehler zu vermeiden
und mach sie fit, daß sie sich gegen
ungerechtfertigt hohe Abmahnkosten wehren
können. Du kannst zu diesem Zweck
zum Beispiel Forenbeiträge schreiben
oder Kommentare in Blogs ablegen. Aber
bitte bleib bei der Wahrheit, warte
nicht mit Tatsachenbehauptungen auf,
die Du nicht beweisen kannst, laß jegliche
Schmähkritik sein und nenne persönliche
Daten und den vollen Namen deines Widersachers
nicht ohne Not - sonst hast du schnell
eine nachfolgende Abmahnung in der Tasche.
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Mein
Neffe hatte Glück im Unglück. Nachdem
er den Punkt 1. gründlich abgearbeitet
hatte, wußte er, daß er nicht einmal
die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung
aufbringen konnte. Also schrieb er dem
abmahnenden Anwalt, was er zu zahlen
in der Lage sei . . . und dieser nahm
an. Es war nur rund ein Zehntel der
ursprünglich geforderten Summe, aber
dennoch schmerzhaft genug, um bei meinem
Neffen einen bleibenden Eindruck zu
hinterlassen. Mit anderen Worten:
Der Sinn und Zweck der erfolgten
Abmahnung war erfüllt ohne
daß mein Neffe abgezockt wurde.
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Wenn
auch du mithelfen möchtest, den derzeitigen
Abmahnwahn einzudämmen, dann mach dich
zuerst in der Szene schlau und dann
beteilige dich an den Diskussionen in
den entsprechenden Foren und Blogs.
Aber vor allen Dingen komm runter von
deinem 'hohen Roß', daß a) im Internet
alles dir gehört und b) daß du im Internet
jeden Unsinn machen kannst
und dabei unerkannt bleibst.
Netzgärtner Kurt
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